Teilnahmebedingungen für die Einreichung zur Silbernen Feder 2021:
1. Die Medienprojekte können entweder von Herausgebern/Auftraggebern (sowohl Unternehmen als auch Non-Profit-Organisationen) oder den Chefredaktionen/Verlagen/PR-Treibenden (Agenturen, Berater, PR-Verantwortliche in Unternehmen und Institutionen) eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum.
Einreicher können sich – mit unterschiedlichen Medienprojekten – in mehreren Kategorien des Preises für Mitarbeiter-Medien „Die Silberne Feder“ bewerben.
Einreichen können Unternehmen jeder Größe (auch klein- und mittelständische Unternehmen), NGOs, Verbände sowie öffentliche Institutionen.
Die Einreichung steht PRVA-Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern gleichermaßen offen.
Projekte, die bereits den Österreichischen Staatspreis PR oder einen Kategoriesieg im Rahmen des Österreichischen Staatspreises PR gewonnen haben bzw. in einer Kategorie nominiert worden sind, können nicht mehr für den Preis für Mitarbeiter-Medien „Die Silberne Feder“ eingereicht werden.
2. Die Medienprojekte sollen jeweils in den vergangenen 24 Monaten vor dem Zeitpunkt der Einreichung produziert worden sein.
3. Die Einreichungen sind ausschließlich über das Einreichtool von submit.to bis allerspätestens 3. August 2021, 24 Uhr möglich. Per Post wir nur Material entgegen genommen, bei dem die haptische Qualität für die Beurteilung relevant ist. Dieses ist an den Public Relations Verband Austria (PRVA), 1030 Wien, Lothringerstraße 12/4, zu senden. Eingesandtes Material wird nicht zurückgeschickt, kann jedoch nach der Jurysitzung im PRVA-Büro abgeholt werden.
4. Die Kosten für die Einreichung in einer Kategorie betragen € 140,- zzgl. 20% USt. PRVA-Mitglieder erhalten eine 30%ige Reduktion auf die Teilnahme-gebühr, die Teilnahmegebühr beträgt für PRVA-Mitglieder € 98,- zzgl. 20% USt.
Die Teilnahmegebühr ist bis 13. August 2021 an den PRVA (UniCredit Bank Austria, IBAN AT66 1100 0097 0431 0300) zu entrichten. Nach Erhalt der Einreichung wird eine entsprechende Rechnung zugesandt.
Teilnahmebedingungen für die Einreichung zum BEST PRactice Award:
1. Einreichungen sind ausschließlich über das Einreichtool von submit.to bis aller spätestens 30. April 2021, 24 Uhr möglich. Per Post kann nur Material eingereicht werden, bei dem die haptische Qualität für die Beurteilung relevant ist. Die Zusendung ist ebenfalls bis 30. April 2021 an den PRVA, 1030 Wien, Lothringerstraße 12/II möglich. Eingesandtes Material wird nicht zurückgeschickt, kann jedoch nach der Jurysitzung im PRVA-Büro abgeholt werden.
2. Projekte, die bereits den Staatspreis PR 2020 oder einen Kategoriesieg im Rahmen des Staatspreis PR gewonnen haben, bzw. in einer Kategorie nominiert worden sind, können nicht mehr für den BEST PRactice Award eingereicht werden.
3. Das Einreichtool von BEST PRactice Award und dem Staatspreis PR sind ident. Es kann bequem nach der erfolgten Einreichung für den BEST PRactice Award mittels Klick entschieden werden, ob das eingereichte PR-Projekt auch gleich für die Einreichung zum Staatspreis PR 2021 berücksichtigt werden soll.
Dem unabhängigen Jurorenteam gehören folgende Personen an:
- Bettina Gneisz-Al-Ani, Juryvorsitzende, Strategie- und Kommunikationsberaterin
- Dinko Fejzuli, medianet
- Yvonne Masopust, PRVA-Generalsekretärin
- Andreas Rinofner, OMV AG
- Ingrid Gogl, ÖBB (BPA-Siegerin 2019)
MitarbeiterInnen von Unternehmen, Organisationen und Agenturen, die ein Projekt für den BEST PRactice Award eingereicht haben, sind von der Teilnahme an der Jury ausgeschlossen. Die Jury kann von der Vergabe des Awards Abstand nehmen, wenn keine ausreichend qualifizierten Bewerbungen vorliegen.
Preise:
Mit dem BEST PRactice Award werden bis zu drei Projekte ausgezeichnet. Die Plätze 1 bis 3 stellen eine Rangfolge bzw. Wertung dar. Die Preise bestehen aus einer gerahmten Urkunde, auf der das ausgezeichnete Projekt und der erzielte Rang angegeben wird. Die Überreichung erfolgt im Rahmen eines kleinen Festaktes durch Vertreter des PRVA und des Jurorenteams.